Unter Markenbildung fällt die Neuentwicklung einer Marke und die Profilierung oder Verbesserung der Position einer Marke im Wettbewerbsumfeld.
Wichtig bei der Markenbildung ist die "Unterscheidungsfunktion" – also das direkte Abgrenzungspotenzial gegenüber der Konkurrenz, sowie das Schaffen von Vertrauen durch Qualität. Erst wenn diese Prämissen erfüllt sind, gibt es einen Anspruch auf die Unantastbarkeit einer Marke und der Anspruch auf Originalität ist Verteidigungswürdig. Ist die Unverwechselbarkeit gewährleistet, sind Werbemaßnahmen sinnvoll und erfolgsversprechend.
Der Inhaber der Marke kann die Marke eintragen und somit zeigen, dass diese schutzfähig ist. Damit sind alle Zeichen gemeint, mit denen man unweigerlich ein Unternehmen in Verbindung bringt – also alle Buchstaben, Ziffern, Wörter, Farben, Abbildungen aber auch Geräusche oder Musik. Der Name selbst kann als Wortmarke, Logo oder Bildmarke geschützt werden. Oder eben aus einer Kombination aus Wort- und Bildbestandteilen.



